Die Gebühren für die Friedhöfe in Göttin, Gollwitz, Schmerzke und Wust entnehmen Sie bitte dem Aushang am jeweiligen Friedhof oder informieren Sie sich in der Friedhofsverwaltung.
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Mit Beschluss des Gemeindekirchenrates vom Dez. 2019 wurden in den Punkten 3.4. und 3.5. folgende Änderungen beschlossen,
die ab 1. Jan. 2020 auf Grund der Anschaffung einer neuen Orgel in Kraft treten:
3.4. Benutzung der Orgel: 20,00 €
3.5. Orgelspiel mit durch die Friedhofsverwaltung gestelltem Organisten 50,00 €
Dienstleistungen des Friedhofs – Sprechen Sie uns an Gießen 2 x wöchentlich von April bis September
Urlaubsgießen zu beauftragten begrenzten Zeiträumen
Grabpflege 2 x monatlich; Unkraut jäten, Laub ausharken, verwelkte Blumen entfernen
Frühjahrs,- Sommer- und Herbstbepflanzung oder/und Dauerbepflanzung
Heckenschnitt im Frühjahr oder Herbst
Grabschmuck zu festgelegten Anlässen
Auffüllen von Sackstellen
Neuanlage oder Neugestaltung von Gräbern
Verlängerung von Wahlgrabstellen
Beräumung und Auflösung von Grabstellen
Gern können Sie auch Grabpatenschaften für erhaltenswerte bestehende Grabstätten übernehmen
und erwerben damit das Recht in dieser Stelle beigesetzt zu werden.
Kontaktieren Sie uns gern.
Ihre Friedhofsverwaltung